Rechtsprechung
EuG, 22.05.1990 - T-50/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Jürgen Sparr gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Auswahlverfahren.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
1. Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Berufserfahrung der Bewerber - Beurteilungskriterien; ( Beamtenstatut, Anhang III, Artikel 5 ); 2. Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Berufserfahrung der Bewerber - Abschnitte der Berufsausbildung und Berufstätigkeit, ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuG, 22.05.1990 - T-50/89
- EuG, 11.10.1990 - T-50/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2121
- NVwZ 1990, 852 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96
Berufswidrige Werbung
Die früher aus § 43 BRAO hergeleiteten Grundsätze des Verbots der gezielten Werbung um Praxis und der irreführenden Werbung (vgl. dazu BVerfGE 82, 18, 27 = NJW 1990, 2121, 2123) [EuG 22.05.1990 - T 50/89] haben in dieser Bestimmung eine gesetzliche Ausgestaltung gefunden. - BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 64/96
Berufswidrige Werbung
Die früher aus § 43 BRAO hergeleiteten Grundsätze des Verbots der gezielten Werbung um Praxis und der irreführenden Werbung (vgl. dazu BVerfGE 82, 18, 27 = NJW 1990, 2121, 2123) [EuG 22.05.1990 - T 50/89] haben in dieser Bestimmung eine gesetzliche Ausgestaltung gefunden. - EuGöD, 22.05.2008 - F-145/06
Pascual-García / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren …
Nach der Rechtsprechung sei die erforderliche Berufserfahrung der Bewerber in einem Auswahlverfahren ausschließlich unter Berücksichtigung der Ziele des betreffenden Auswahlverfahrens auszulegen, wie sie sich aus den allgemeinen Erläuterungen zur Art der Tätigkeit ergäben (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 22. Mai 1990, Sparr/Kommission, T-50/89, Slg. 1990, II-207, Randnr. 18, vom 6. November 1997, Wolf/Kommission, T-101/96, Slg. ÖD 1997, I-A-351 und II-949, Randnr. 74, und vom 16. März 2005, Ricci/Kommission, T-329/03, Slg. ÖD 2005, I-A-69 und II-315, Randnr. 52).Würde die Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der Besonderheiten nationaler Rechtsvorschriften ausgelegt, so führte dies unweigerlich zu einer unterschiedlichen Behandlung von Bewerbern verschiedener Staatsangehörigkeit, da die postuniversitären Systeme in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt sind (vgl. entsprechend Urteile Sparr/Kommission, Randnr. 18, und Wolf/Kommission, Randnr. 74).
- EuG, 11.07.1991 - T-19/90
Detlef von Hoessle gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
42 Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache T-50/89 (Sparr/Kommission, Slg. 1990, II-207) macht der Kläger ferner geltend, die Berufserfahrung sei im Hinblick auf die mit der zu besetzenden Stelle verbundene Tätigkeit zu beurteilen, nicht aber nach nationalem Recht. - VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 5676/09
Anspruch auf vollständigen bzw. teilweisen Erlass schriftlicher und mündlicher …
Auch die von der Klägerin vorgelegte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache T-50/89 gebietet keine andere Auslegung. - EuG, 16.03.2005 - T-329/03
Ricci / Kommission
Référence à : Wolf/Commission, précité, point 74 ; Tribunal 22 mai 1990, Sparr/Commission, T-50/89, Rec. - EuG, 28.03.1996 - T-60/92
Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Die Überlegungen, aufgrund derer das Gericht den Begriff der Berufserfahrung im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 unter Berücksichtigung der Ziele des betreffenden Auswahlverfahrens ausgelegt habe (Urteil des Gerichts vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache T-50/89, Sparr/Kommission, Slg. 1990, II-207, Randnr. 18) gälten entsprechend für die von den Bewerbern verlangten Qualifikationen (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 181/87, Agazzi Léonard/Kommission, Slg. 1988, 3823, Randnr. 27). - EuG, 30.06.2005 - T-439/03
Eppe / Parlament - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den Prüfungen …
29 Die Klägerin verweist außerdem auf das Urteil des Gerichts vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache T-50/89 (Sparr/Kommission, Slg. 1990, II-207), in dem das Referendariat einer Berufserfahrung gleichgestellt worden sei.